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11.466 s Pa.Iv. Recordon. Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) betreffend Frist für die Sanierung belasteter Standorte

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats hat am 23. Mai 2013 im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Recordon einen Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes angenommen. Danach soll die Sanierung von Altlasten mit Bundesgeldern während einer gewissen Frist gefördert werden, welche früher oder später eine Gefahr für Mensch oder Umwelt darstellen könnten. Die geplante Änderung von Art. 32e USG zielt im Wesentlichen darauf ab, dass (1) neue Abgabesätze für die Finanzierung von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten festgelegt werden und dass (2) die Frist von Art. 32e Abs. 3 lit. b USG für die Gewährung von Abgeltungsbeiträgen um fünf Jahre vom 1. Februar 1996 auf 1. Februar 2001 verlängert wird. Mit Schreiben vom 25. Juni 2013 sind wir vom Kommissionspräsidenten, Ständerat Didier Berberat, zur Vernehmlassung eingeladen worden. Dieser Einladung leisten wir hiermit gerne Folge und unterbreiten Ihnen die

Anträge: 

a)       Festlegung neuer Abgabesätze

Mit der Festlegung des Abgabesatzes für auf Deponien im Inland abgelagerte unverschmutzte oder wenig verschmutzte Abfälle von höchstens 8.-- Fr./t soll keine neue Lenkungsabgabe installiert werden.

b)       Verlängerung der Frist um fünf Jahre

Die geplante Fristverlängerung ist abzulehnen. Eventualiter soll der Abgeltungssatz für belastete Standorte, welche in diese Fristverlängerung fallen, auf 20 % gesenkt werden.

 Begründung siehe Downloads.

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