13.478 Parlamentarische Initiative. Einführung einer Adoptionsentschädigung
13.478 Parlamentarische Initiative. Einführung einer Adoptionsentschädigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 16. Februar 2018 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative «Einführung einer Adoptionsentschädigung» lanciert. Der Kanton Zug nimmt dazu wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Seit Juli 2005 können erwerbstätige Mütter gestützt auf das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) eine Mutterschaftsentschädigung beanspruchen. Diese wird während höchstens 14 Wochen ausbezahlt. Begründet wird die Mutterschaftsentschädigung durch das Bedürfnis einer Mutter, sich von der Schwangerschaft und Geburt zu erholen und gute Voraussetzungen für den Aufbau einer starken Beziehung zum Kind zu schaffen. Infolge einer parlamentarischen Initiative erarbeitete die Verwaltung einen Vorentwurf für die Ausgestaltung einer Adoptionsentschädigung mit dem Ziel, zu Beginn eines Adoptionsverhältnisses die Herstellung und Festigung der Beziehung zwischen Kind und Adoptiveltern zu unterstützen. Die Kantone hatten bisher die Möglichkeit, in Ergänzung zur Mutterschaftsentschädigung eine Adoptionsentschädigung einzuführen. Davon wurde nur spärlich Gebrauch gemacht. Diese kantonalen Regelungen sollen nun grundsätzlich durch eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung abgelöst werden. Gemäss Angaben im erläuternden Bericht der SGK-NR würden infolge der vorgesehenen Altersbeschränkung auf Kinder bis 4 Jahren in der Schweiz eine kleine Zahl von jährlich 80 Kindern bzw. deren Eltern davon profitieren können. Allerdings ist dazu auch festzuhalten, dass in den Jahren 2011 bis 2016 durchschnittlich 148 Kinder bis 4 Jahre adoptiert wurden, die Zahl derzeit also rückläufig ist.
Antrag
Auf die Einführung einer Adoptionsentschädigung sei zu verzichten.
Begründung siehe Download
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 11.05.2018 |