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15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen; Stellungnahme zum Vorentwurf

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. November 2016 hat uns die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) den Vorentwurf zur unbefristeten Weiterführung des MWST-Sondersat­zes für Beherbergungsleistungen sowie den dazugehörigen erläuternden Bericht zur Stellungnahme bis am 20. Februar 2017 unterbreitet.

Die Kommissionsmehrheit anerkennt die Schwierigkeiten der Beherbergungsbranche und möchte nach fünf Verlängerungen (seit 1996 bis Ende 2017) den Sondersatz (aktuell 3,8 %) nun unbefristet im Gesetz verankern. Die Minderheit der Kommission beantragt eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2020. Sie lehnt eine dauerhafte Strukturpolitik ab.

Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt den Minderheitsantrag der WAK-N und stellt folgenden Antrag:

Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen sei bis zum 31. Dezember 2020 zu befristen. Alsdann sei über eine allfällig weitere Verlängerung zu befinden.

Begründung siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 01.02.2017
Ausgefüllter Fragebogen 01.02.2017

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