16.312 Kt.Iv.TG. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S ein, bis am 6. Oktober 2020 zur Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Stellung zu nehmen.
Details siehe Downloads.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 18.09.2020 | |
Antwortformular | 18.09.2020 |