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16.312 Kt.Iv.TG. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S ein, bis am 6. Oktober 2020 zur Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Stellung zu nehmen.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 18.09.2020
Antwortformular 18.09.2020

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