Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr
Antwort an den Bund, Online bis 17. September 2009
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 24. Juni 2009 hat uns der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements oben erwähntes Abkommen zur Stellungnahme unterbreitet.
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir mit diesem Abkommen einverstanden sind. Wir haben zudem zur Kenntnis genommen, dass gemäss Ziff. 8.1.2 des Erläuternden Berichts durch das neue Abkommen keine neuen Kosten entstehen.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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