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Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-SAV)

Antwort an das Bundesamt für Verkehr BAV

Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-SAV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. Juli 2008 (Eingang 16. Juli 2008) haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 15. September 2008 zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-SAV) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Wir stellen folgenden Antrag:

Ziffer 13.1 Blatt 2 Nr. 2.2 Dieselmotoren ist wie folgt zu ergänzen:
Überprüfung der Abgastrübung mit Opazimeter am Ausgang von Partikelfiltersystemen mit einem Rückweisungswert von k ≤ 0.24 1/m.

Zur Begründung:

Die Änderung der AB-SAV verlangt für neue gewerbsmässig eingesetzte Schiffe Dieselmotoren, die mit geprüften Abgaspartikelfiltern ausgerüstet sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit solchen Systemen zeigen, dass für eine korrekte Funktion zusätzliche Wartungs- und Kontrollarbeiten notwendig sind. Fehlerhafte Systeme können trotz einer korrekt ausgeführten Motorenwartung nur mit einer Messung der Abgastrübung ermittelt werden. Wir beantragen deshalb, die Wartung und Überprüfung von Partikelfiltersystemen - soweit vorhanden - zusätzlich vorzuschreiben.


Die Kontrolle für VERT-geprüfte Partikelfiltersysteme richtet sich nach der technischen Anleitung VSBM/SBI "Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen" vom 15. Februar 2004. Dazu gehört zwingend eine Messung der Abgastrübung mittels Opazimeter. Die Prüfung gilt als erfolgt, wenn der gemessene Trübungskoeffizient (Rückweisungswert)
k ≤ 0.24 1/m beträgt.

Die beantragte Messung der Abgastrübung bedingt zwei Präzisierungen in den AB-SAV:

Anhang 1 zu Nr. 4 Blatt 1:
Zur Messung der Abgastrübung sind VAMV-typengeprüfte und geeichte Messgeräte zu verwenden.

Anhang 2 zu Nr. 5 Blatt 5:
Zusätzlicher Eintrag "Abgastrübung nach Partikelfilter k ≤ … 1/m" im Abgaswartungsdokument

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Typ Titel Dokumentart
Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern Dokument

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