Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot)
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 24. Februar 2011 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis zum 31. Mai 2011 zur Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) Stellung zu nehmen.
Antrag
Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung (Art. 123 Abs. 4 BV) sei präziser und einschränkender zu fassen.
Begründung siehe Download.
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