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Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen)

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer

Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung in oben erwähnter Sache eingeladen. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung dieser Vernehmlassung beauftragt.

Der Kanton Zug begrüsst die beabsichtigten Präzisierungen. Insbesondere die Anwendung der verschärften Kapitalanforderungen auf die nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken (Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance AG) erscheint uns wichtig, führt diese Anpassung doch zu einer Steigerung der Standortattraktivität des Schweizer Finanzplatzes.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.

Freundliche Grüsse

Finanzdirektion

Heinz Tännler, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 23.05.2018

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