Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen)
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer
Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung in oben erwähnter Sache eingeladen. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung dieser Vernehmlassung beauftragt.
Der Kanton Zug begrüsst die beabsichtigten Präzisierungen. Insbesondere die Anwendung der verschärften Kapitalanforderungen auf die nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken (Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance AG) erscheint uns wichtig, führt diese Anpassung doch zu einer Steigerung der Standortattraktivität des Schweizer Finanzplatzes.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion
Heinz Tännler, Regierungsrat
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 23.05.2018 |