Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 2. November 2022, mit welchem Sie die Kantone eingeladen haben, zur rubrizierten Vorlage Stellung zu nehmen.
Wir erachten die Änderungen der geltenden FiV sowie die neue Verordnung FQIV als grundsätzlich positiv. Im Folgenden werden einige Bemerkungen zu konkreten Artikeln angebracht.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 01.02.2023 |