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Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (Austausch von Sicherheiten)

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Finanzinfrastrukturverordnung (FinfraV) eröffnet und uns eingeladen, bis am 13. April 2017 dazu Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom 21. Februar 2017 hat der Regierungsrat des Kantons Zug beschlossen, die direkte Beantwortung der Finanzdirektion zu übertragen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.

Der Kanton Zug unterstützt die vorgeschlagenen dringlichen Änderungen grundsätzlich, wir verzichten aber mangels direkter Betroffenheit auf eine ausführliche Stellungnahme.

Freundliche Grüsse

Finanzdirektion

Heinz Tännler, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 11.04.2017

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