Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too big to fail»)
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer
Mit Schreiben vom 30. September 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Finanzdirektion das Geschäft zur direkten Erledigung überwiesen.
Da die Änderung der Liquiditätsverordnung ausschliesslich die fünf systemrelevanten Banken betrifft (Credit Suisse, UBS, PostFinance, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank), verzichten wir auf eine umfassende Stellungnahme. Wir begrüssen die Sicherstellung der erforderlichen Liquidität zur besseren Absorption von Liquiditätsschocks, da dadurch die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von Steuergeldern im Falle einer Krise reduziert wird. Weitere Bemerkungen haben wir nicht anzubringen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 22.10.2021 |