Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich der Holzverbrennung
Antwort an den Bund
Sehr geehrter Herr Dr. Schiess
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezugnehmend auf ein Schreiben Ihrer Departementsvorsteherin, Bundesrätin Doris Leuthard, vom 18. Juni 2012 äussern wir uns zum Entwurf für eine Änderung der Luftreinhalte-Verord¬nung mit den
Anträgen:
1. Auf die Änderung sei zu verzichten;
2. eventualiter sei von den vorgeschlagenen neuen Regelungen Anhang 5 Ziff. 31 Abs. 1 Bst. abis wie folgt zu formulieren:
"abis. ausschliesslich mechanisch bearbeitetes, stückiges Holz, das aus Sägereien stammt und nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde;"
Begründung siehe Download.
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