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Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. Februar 2014 haben Sie uns zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) eingeladen.

Wir können Ihnen mitteilen, dass der Kanton Zug der Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) ohne Vorbehalte zustimmt.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

 

 

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