Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 28. Februar 2014 haben Sie uns zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) eingeladen.
Wir können Ihnen mitteilen, dass der Kanton Zug der Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) ohne Vorbehalte zustimmt.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |