Änderung der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kostenneutralität und Bedarfsermittlung)
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 haben Sie uns eingeladen, bis zum 26. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Stellung zu nehmen. Gerne äussern wir uns dazu respektive schliessen uns vollumfänglich der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 27. August 2018 an.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.10.2018 |