Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug
12. Oktober 2015
Der Regierungsrat schickt den Entwurf der Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug inklusive des Berichts in die Vernehmlassung.
Aufgrund der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung stehen. Die weiteren Modalitäten orientieren sich im Wesentlichen an den bisher geltenden Vorgaben.
Baudirektion, Direktionssekretariat
Kontakt:
Baudirektion
Arnold Brunner
Generalsekretär
Aabachstrasse 5
Postfach 857
6301 Zug
Tel.: 041 728 53 13
E-Mail: arnold.brunner@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Bericht und Antrag des Regierungsrates (Ergebnis 1. Lesung vom 7. Juli 2015) | 14.07.2015 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 14.07.2015 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 14.07.2015 | |
Synopse | 14.07.2015 |