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Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug

12. Oktober 2015

Der Regierungsrat schickt den Entwurf der Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug inklusive des Berichts in die Vernehmlassung.

Aufgrund der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung stehen. Die weiteren Modalitäten orientieren sich im Wesentlichen an den bisher geltenden Vorgaben.

Baudirektion, Direktionssekretariat

 

Kontakt:

Baudirektion
Arnold Brunner
Generalsekretär
Aabachstrasse 5
Postfach 857
6301 Zug

Tel.: 041 728 53 13

E-Mail: arnold.brunner@zg.ch

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