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Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. September 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) eröffnet und uns eingeladen, bis am 14. Dezember 2018 dazu Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom 18. September 2018 hat der Regierungsrat des Kantons Zug beschlossen, die direkte Beantwortung der Finanzdirektion zu übertragen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.

Durch die Verordnungsänderungen sollen u.a. die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftungen gestärkt, die Einflussmöglichkeiten der Anleger erhöht und die Flexibilität bei der Anlage des Vorsorgevermögens vergrössert werden.

Der Kanton Zug begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Bestrebungen zur Flexibilisierung der Anlagevorschriften. Aus Corporate-Governance-Perspektive erachten wir auch die Stärkung der Anlegerversammlung als sinnvoll. Insgesamt sind die geplanten Änderungen nachvollziehbar und der heutigen Zeit angepasst.

Freundliche Grüsse

Finanzdirektion

Heinz Tännler, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 12.12.2018
Antwortformular 12.12.2018

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