Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Finanzdirektion das Geschäft zur direkten Erledigung überwiesen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 13.01.2022 |