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Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung aufgrund der Teilrevision vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. März 2020 lud das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug ein, zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung aufgrund der Teilrevision vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsfrist wurde bis am 17. August 2020 verlängert.
Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortformular.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 13.07.2020
Beilage: Anwortformular 13.07.2020

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