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Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 21. März 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Amts für Wohnungswesen und des Amts für Wirtschaft und Arbeit.

Antrag

In Art. 8a, vorzugsweise im Abs. 1, ist eine ergänzende Norm einzufügen, welche es der Vermieterin und dem Vermieter erlaubt, mit der Zustimmung auch Auflagen, wie beispielsweise eine Befristung der pauschalen Zustimmung, zu formulieren.

Begründung siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 06.06.2018

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