Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 21. März 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Amts für Wohnungswesen und des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Antrag
In Art. 8a, vorzugsweise im Abs. 1, ist eine ergänzende Norm einzufügen, welche es der Vermieterin und dem Vermieter erlaubt, mit der Zustimmung auch Auflagen, wie beispielsweise eine Befristung der pauschalen Zustimmung, zu formulieren.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 06.06.2018 |