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Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. August 2013 hat uns das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zur Stellungnahme zur Änderung der VMWG vom 9. Mai 1990 eingeladen.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir die vorgeschlagene Änderung des VMWG begrüssen. Zum einen entspricht sie der geltenden Rechtsprechung und zum anderen ermöglicht sie durch die Pflicht zur Angabe von Förderbeiträgen eine seriösere Beurteilung der Mietzinserhöhungen in Schlichtungsverfahren. Unseres Erachtens dürfte sich zudem der Mehraufwand für die Vermieterinnen und Vermieter in Grenzen halten. Dieser wird durch die erhöhte Transparenz gerechtfertigt.

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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