Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
Eidgenössisches Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. April 2019 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Gesundheitsdirektion, des Landwirtschaftsamts und der Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung.
Anträge
Wir unterstützen die geplanten Änderungen betreffend Kaffee und Reis.
Bemerkungen siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 05.06.2019 |