Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)
Sehr geehrte Frau Junker
Mit Schreiben vom 21. Januar 2014 hat Ihre Departementsvorsteherin, Bundesrätin Doris Leuthard, den Regierungsrat des Kantons Zug zur Stellungnahme eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Der Kanton Zug steht vollumfänglich hinter der Vorgabe des revidierten CO2-Gesetzes, die im Inland emittierten Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren (Art. 3 CO2-Gesetz). Er ist bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zielerreichung beizutragen.
Die vorliegende Anpassung der CO2-Verordnung präzisiert den Vollzug einiger klimapolitischer Instrumente und beseitigt Unklarheiten, beispielsweise im Bereich der Bescheinigung von Emissionsverminderungen im Inland, bei der Befreiung von der CO2-Abgabe oder beim Emissionshandelssystem (EHS). Da der Vollzug dieser Instrumente durch den Bund erfolgt, können wir uns nur grundsätzlich dazu äussern. Wir begrüssen die vorgeschlagenen Präzisierungen der Vollzugsbestimmungen. Wir gehen davon aus, dass sie klare und stabile Rahmenbedingungen schaffen und dazu beitragen, den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |