Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Mail vom 10. Dezember 2020 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) eine Stellungnahme einzureichen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.
Die vorgeschlagenen Änderungen begrüssen wir vollumfänglich hinsichtlich der Wiederaufnahme der Lernenden und der befristet Angestellten in den Berechtigtenkreis der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden und der Aufhebung der Einschränkung einen Arbeitsausfall von 85 % und mehr geltend machen zu können, auch über 4 Monate hinaus.
Betreffend die Aufhebung des Karenztages, was per 1. September 2020 wieder eingeführt werden soll, stellen wir folgenden
Antrag:
Ziffer III betreffend Inkrafttreten soll Absatz 2 folgendermassen formuliert werden: «Der Artikel 8g tritt rückwirkend auf den 1. September 2020 in Kraft. Der Artikel 3 tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft.»
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 21.12.2020 |