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Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Auftrag des Bundesrates haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Entwurf der Änderung der Verordnung über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer Stellung­nahme Frist gesetzt bis 1. Juli 2013.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir mit dem uns unterbreiteten Entwurf der Änderung der Ver­ordnung über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit einverstanden sind. Wir begrüs­sen, dass alle Drittstaatsangehörigen einen einheitlichen biometrischen Ausweis erhalten sol­len. Damit wird die derzeit bestehende Ungleichbehandlung zwischen Drittstaatsangehörigen, die entweder Familienmitglied von EU/EFTA-Staatsangehörigen oder von Schweizer Bürgern sind, beseitigt.

 

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