Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes)
Bundesamt für Justiz
Sehr geehrter Herr Rüetschi
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) eröffnet.
Wir beantragen:
Die Revision des VKKG sei wie im Entwurf vorgesehen umzusetzen.
Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 27.03.2015 |