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Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes)

Bundesamt für Justiz

Sehr geehrter Herr Rüetschi

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) eröffnet.

Wir beantragen:

Die Revision des VKKG sei wie im Entwurf vorgesehen umzusetzen.

Begründung siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 27.03.2015

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