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Änderung der Verordnung zum Steuergesetz

10. November 2014

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung zum Steuergesetz zu eröffnen. Im Juli 2014 hat der Regierungsrat ein umfassendes Entlastungsprogramm initiiert mit dem Ziel, den Zuger Finanzhaushalt bis im Jahr 2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Hierfür soll das Ergebnis der Laufenden Rechnung dauerhaft um 80 bis 100 Millionen Franken entlastet werden. Als Teil dieses Entlastungsprogrammes hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, auf das Jahr 2015 den Skonto und alle Zinsarten (Verzugszins, Vergütungszins, Ausgleichszins) bei den Steuern von 2 Prozent auf 1 Prozent zu senken. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 10. November 2014.

Finanzdirektion/Direktionssekretariat

 

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