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Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereichs)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Auftrag des Bundesrates haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereichs) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer Stellungnahme Frist gesetzt bis zum 7. Oktober 2013.

Wir teilen Ihnen gerne mit, dass wir den Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes grundsätzlich begrüssen und unterstützen. Wir stellen jedoch folgenden Antrag:

Es ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass die Behandlungsfristen für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingehalten werden (Art. 109 ff. VE-AsylG). Es ist in der Botschaft aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen dies gewährleistet werden soll.

Begründung siehe Download.

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