Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. Februar 2017 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) eröffnet und uns eingeladen, bis am 8. Mai 2017 dazu Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom 21. Februar 2017 hat der Regierungsrat des Kantons Zug beschlossen, die direkte Beantwortung der Finanzdirektion zu übertragen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.
Der Kanton Zug begrüsst als «Crypto Valley» die vorgeschlagenen Erleichterungen für den Markteintritt für Fintech-Unternehmen. Für die Schweiz und den Kanton Zug ist ein wettbewerbsfähiger Finanzplatz auch im Bereich neuer Finanztechnologien von grosser Bedeutung. Mangels unmittelbarer Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden verzichten wir allerdings auf eine ausführliche Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion
Heinz Tännler, Regierungsrat
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 03.05.2017 |