Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn, Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter und Finanzhilfen an Familienorganisationen)
Bundesamt für Sozialversicherungen
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Mit Schreiben vom 22. November 2017 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn, Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter und Finanzhilfen an Familienorganisationen) einzureichen. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Direktion des Innern, der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug sowie der Ausgleichskasse und IV-Stelle des Kantons Zug.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 08.03.2018 |