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Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 lud das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug ein, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bezüglich Vergütung des Pflegematerials Stellung zu nehmen. 

Die Vernehmlassung des Kantons Zug entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortformular.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 03.02.2020
Antwortformular 03.02.2020

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