Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 lud das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug ein, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bezüglich Vergütung des Pflegematerials Stellung zu nehmen.
Die Vernehmlassung des Kantons Zug entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortformular.
Details siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.02.2020 | |
Antwortformular | 03.02.2020 |