Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 3. Juni 2022 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) Stellung zu nehmen.
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
Wir begrüssen grundsätzlich die Schaffung neuer Instrumente zur Entschuldung von Privatpersonen. Die vorhandenen Instrumente des Nachlassverfahrens, des Konkurses und der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung reichen nicht aus, um Schuldnern einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Die Erfahrungen der Betreibungsämter zeigen aber auch, dass sich die Schuldner zwar eine Schuldenbefreiung wünschen, aber – aufgrund ihres Konsumverhaltens, ihrer Einstellung zum Geld und ihrer Disziplin – ein schuldenfreies Leben nur sehr schwer einhalten lässt. Die Begleitung während der beiden Verfahren von Fachpersonen ist darum wichtig und notwendig.
Details siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 23.09.2022 |