Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
Eidgenössisches Finanzdepartement
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 27. Februar 2019 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG; SR 653.1 bzw. AIAV; SR 653.11) eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 12. Juni 2019 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgenden Antrag:
Die Änderungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen seien im vorgeschlagenen Sinne vorzunehmen.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.06.2019 |