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Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel

4. November 2013

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 4. November 2013 zur Teilrevision Stellung zu nehmen.

Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat

 

Kontakt:

Gesundheitsdirektion

Beatrice Gross

Neugasse 2, 6300 Zug

Tel. 041 728 35 40

E-Mail: info.gd@zg.ch

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