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Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft

Antwort an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 9. Dezember 2008 zu oben erwähntem Betreff machen wir gerne Gebrauch von der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme und äussern uns wie folgt:

Anträge

1. Wir stimmen der Verlängerung des GVO-Moratoriums zu.
2. Wir befürworten die Ergänzungen des Gentechnikgesetzes (GTG) gemäss Vorentwurf.

Ergänzende Bemerkungen

Wir stimmen der Verlängerung primär aus folgendem Grund zu: Die Ergebnisse des "Nationalen Forschungsprogramms über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) und somit Antworten auf die Besonderheiten der Schweizer Landwirtschaft und Umwelt liegen erst Mitte 2012 vor. Ausserdem hat das bisherige Moratorium zu keinen erkennbaren Problemen geführt, weder für die Landwirtschaft noch für die Forschung oder die internationalen Beziehungen.

Wie Sie in Ihrem erläuternden Bericht unter 1.4 (Seite 3) darlegen, will der Bundesrat sicherstellen, dass im Hinblick auf das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Saatgut und Tieren in der Landwirtschaft die nötigen Entscheidungsgrundlagen vorliegen und für die erforderliche Umsetzung der neuesten Forschungsergebnisse im Gesetzes- und Verordnungsrecht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Wir befürworten die Absicht des Bundesrates, mit einer Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre den Abschluss des NFP 59 zu ermöglichen. Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem NFP 59 wird danach zu prüfen sein, ob ein allfälliger gesetzgeberischer Handlungsbedarf vorliegt.

Wir begrüssen die Ergänzung des GTG mit einer Bestimmung zum Einsprache- und Beschwerderecht. Diese greift die Anregung des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003 auf und erfüllt sie sinnvoll.

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