Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts vom 3. September 1992
22. Oktober 2014
Mit Beschluss vom 16. September 2014 hat der Regierungsrat die Direktion des Innern beauftragt, am 22. Oktober 2014 eine konferenzielle Anhörung zur Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts vom 3. September 1992 durchzuführen. Alle übrigen interessierten Kreise haben die Möglichkeit, bis spätestens 22. Oktober 2014 hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.
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