Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)
In vereinzelten Gastgewerbebetrieben und privaten Vereinslokalen im Kanton Zug wird illegales Geldspiel betrieben. Die Strafverfolgungsbehörden bekämpfen diese Umtriebe. Die betroffenen Lokale können aber nicht längere Zeit geschlossen werden, weil die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Im Auftrag des Kantonsrats hat der Regierungsrat darum Änderungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes entworfen. Die Inhaberinnen und Inhaber von Gastgewerbe-Bewilligungen werden damit stärker in die Verantwortung genommen und die Bewilligungsbehörden (Einwohnergemeinden) erhalten griffigere Instrumente gegen illegales Geldspiel und die fraglichen Lokale. Gleichzeitig sollen die Hotelleriebetriebe administrativ entlastet werden. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2020.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen
Kontakt
Sicherheitsdirektion
Michael Siegrist
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Änderung des Gastgewerbegesetzes (Synopse) gemäss 1. Lesung vom 19. Mai 2020 | 26.05.2020 | |
Bericht und Antrag des Regierungsrats gemäss 1. Lesung vom 19. Mai 2020 | 26.05.2020 | |
Einladungsschreiben verwaltungsexterne Vernehmlassung | 26.05.2020 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 26.05.2020 |