Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug
Das Gesundheitsgesetz des Kantons Zug hat sich seit der Einführung im Jahr 2009 bewährt. Es gilt jedoch, einige aktuelle Entwicklungen aufzunehmen und das Gesetz punktuell anzupassen. Mit der verstärkten Koordination unter den Rettungsdiensten soll das Rettungswesen weiter verbessert werden. Neu sollen im Rahmen der integrierten psychiatrischen Versorgung Tagesangebote für akut psychisch erkrankte Erwachsene, Kinder und Jugendliche geschaffen werden können. Zuletzt soll die gesetzliche Grundlage für die leistungsorientierte Unterstützung der Ausbildung von Pflegefachpersonen – insbesondere in der Langzeitpflege – geschaffen werden.
Der Regierungsrat beauftragte die Gesundheitsdirektion, die Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Juni 2015 Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Gesundheitsdirektion
Beatrice Gross
Neugasse 1
6300 Zug
Tel.: 041 728 35 40
E-Mail: info.gd@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrats | 09.03.2015 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 09.03.2015 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 09.03.2015 | |
Synopse: Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug mit Änderungen | 09.03.2015 |