Navigieren auf Kanton Zug

Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz vom 26. April 1990 (Denkmalschutzgesetz)

4. Oktober 2017

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern beauftragt, den Entwurf der Revision des Denkmalschutzgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 4. Oktober 2017 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Kontakt:

Direktion des Innern
Lea Neuenschwander, Rechtsdienst
Neugasse 2, 6300 Zug
Tel.: 041 728 37 03
E-Mail: lea.neuenschwander@zg.ch

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch