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Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)

30. September 2011

Der Regierungsrat des Kantons Zug gibt eine Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) in die Vernehmlassung. Die Änderung betrifft die Beiträge der Erziehungsberechtigten, die Übergangsbestimmung und das Inkrafttreten. Mit der Revision des Kinderbetreuungsgesetzes soll den Gemeinden zukünftig mehr Spielraum bei der Festlegung der Elternbeiträge eingeräumt werden, die Tarife müssen aber weiterhin sozialverträglich gestaltet werden. Das auf Ende 2012 befristete Kinderbetreuungsgesetz hat sich bewährt und soll daher unbefristet weitergeführt werden.

Direktion des Innern, Direktionssekretariat
 

 

Kontakt:

Direktion des Innern
Patrick Lindauer, Direktionssekretariat
Neugasse 2, Postfach 146, 6301 Zug
Tel.: 041 728 39 22
E-Mail: patrick.lindauer@zg.ch
 

 

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