Änderung des Gewässerschutzgesetzes betreffend die verursacherge¬rechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
Antwort an den Bund
Sehr geehrter Herr Dr. Müller
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezugnehmend auf ein Schreiben der Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, vom 7. Mai 2012 unterbreiten wir Ihnen in eingangs genannter Sache folgende
Anträge:
1. Der kantonale Vollzugsaufwand sei durch die Spezialfinanzierung angemessen abzugel¬ten.
2. Für die im Einzelfall angemessene Terminierung des Baus der Anlagen, Einrichtungen oder Kanalisationen ist ein finanzieller Anreiz zu schaffen, namentlich durch Befreiung der Inhaber von zentralen Abwasserreinigungsanlagen, wo Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen bereits getroffen sind.
Begründung siehe Download.
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