Änderung des Güterkontrollgesetzes
Mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 hat uns das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer Änderung des Güterkontrollgesetzes gegeben. Gerne äussern uns wie folgt:
Antrag
Wir stimmen der Revision des Güterkontrollgesetzes zu.
Ergänzende Bemerkungen
Wir haben Verständnis dafür, dass der Bundesrat zusätzlich zu Art. 184 Abs. 3 BV auch noch im Güterkontrollgesetz eine gesetzliche Grundlage schaffen will für die Verweigerung von Bewilligungen, wenn es die Wahrung wesentlicher Interessen des Landes erfordert. Da es sich beim neuen Art. 6 Abs. 3 des Güterkontrollgesetzes um eine Generalklausel mit einen beträchtlichen Ermessensspielraum handelt, verlangen wir aus rechtsstaatlichen Gründen,
- dass ein negativer Bewilligungsentscheid tatsächlich nur in Notfällen und als Ultima Ratio gefällt wird,
- dass solche Entscheide nicht allein auf der Beurteilung von einzelnen Amtsstellen des Bundes gefällt werden und
- dass somit die (je nach Unternehmenssitz betroffenen) Kantone in den Entscheidungsprozess einzubeziehen sind, wobei insbesondere die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von solchen Entscheiden zu beurteilen sind.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Änderung des Güterkontrollgesetzes | Dokument |