Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 hat uns das eidgenössische Finanzdepartement zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt die Änderung des Kollektivanlagengesetzes vollumfänglich. Es wird deshalb aus Gründen der Effizienz auch auf die Einreichung des ausgefüllten Fragenkatalogs verzichtet.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 23.09.2019 |