Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat uns mit Schreiben vom 31. März 2011 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 8. Juli 2011 Stellung zu nehmen.
Die Ergebnisse des verwaltungsinternen Mitberichtverfahrens haben wir in den beiliegenden Fragenkatalog des EFD eingearbeitet. Im Übrigen schliessen wir uns den Vernehmlassungen der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Mai 2011 sowie der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren vom 20. Mai 2011 an.
Für die Gelegenheit zur Vernehmlassung danken wir Ihnen.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
Matthias Michel Tino Jorio
Landammann Landschreiber
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Antwort an den Bund | Dokument |