Änderung des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
Im Zusammenhang mit drohender schwerer und zielgerichteter Gewalt hat die Präventionsarbeit in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Regierungsrat hat deshalb eine Vorlage zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Aufgrund der aktuellen Ressourcensituation plant der Regierungsrat kein umfassendes Bedrohungsmanagement, sondern konzentriert sich auf dessen wichtigsten Kernelemente unter Einbezug von bestehenden Strukturen. Dadurch soll Gewaltdelikten stärker vorgebeugt werden können.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die Änderung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 3. Januar 2017 Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Meret Baumann
Aabachstrasse 1
6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Ablaufschema Gewaltschutz | 22.09.2016 | |
Bericht und Antrag des Regierungsrats | 22.09.2016 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 22.09.2016 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 22.09.2016 | |
Synopse Änderung Polizeigesetz | 22.09.2016 |