Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 27. Juni 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 20. Oktober 2013 an der Vernehmlassung betreffend die Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen teilzunehmen.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass der Kanton Zug die vorgeschlagenen Änderungen des Römer Statuts begrüsst. Bemerkungen haben wir keine anzubringen.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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