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Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Antwort an das Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 16. Januar 2009 (Eingang 26. Januar 2009) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Kantone eingeladen, bis 20. April 2009 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Stellung zu nehmen. Die Einladung zur Vernehmlassung betrifft zwei Bereiche: Einmal geht es um die Schaffung einer formell-gesetzlichen Rechtsgrundlage (Anhebung der bisherigen Verordnungsregelung auf Gesetzesstufe) für die Online-Zugriffe der kantonalen Einbürgerungsbehörden sowie einzelner (polizeilicher) Stellen des Bundes. Dann sind Fragen im Hinblick auf eine umfassende Revision des Strafregisterrechts zu beantworten. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Details siehe Download.

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Online-Zugriffe VOSTRA Dokument

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