Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 2. September 2020 haben Sie uns Gelegenheit gegeben, bis zum 23. Dezember 2020 eine Vernehmlassung einzureichen. Die Vorlage ist aus Sicht des Kantons Zug zu begrüssen. Im Übrigen haben wir keine Anträge anzubringen und danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.12.2020 |