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Änderung des Steueramtshilfegesetzes (StAHiG)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Am 14. August 2013 wurden die Kantone eingeladen, eine Stellungnahme zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes in Form eines verkürzten Vernehmlassungsverfahrens einzureichen. Gerne kommen wir dieser Aufforderung nach.

 Anträge

  1. Die ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten sei einzuhalten.
  2. Die Vorlage sei umzusetzen.

 Begründung siehe Download.

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