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Änderung des Steuergesetzes; 5. Revisionspaket

9. Juli 2014

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 8. April 2014 die 5. Teilrevision zur Änderung des Steuergesetzes in 1. Lesung verabschiedet und die Finanzdirektion beauftragt, das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Diverse Änderungen auf Bundesebene werden zwingend im kantonalen Recht umgesetzt. Für eine Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III ist es hingegen noch zu früh. Im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die international tätigen Unternehmen müssen zuerst wichtige Eckwerte auf nationaler und internationaler Ebene abgewartet werden.

Finanzdirektion/Direktionssekretariat

Kontakt:

Finanzdirektion
Direktionssekretariat
Baarerstrasse 53, 6300 Zug
Tel. 041 728 26 52
Rechtsfragen: Viktor Wyss (Steuerverwaltung)
E-Mail

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