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Änderung des Steuergesetzes – achtes Revisionspaket

4. Juli 2022

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet und die Finanzdirektion beauftragt, das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der Kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.

Finanzdirektion/Direktionssekretariat

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Finanzdirektion
Rita Weiss Schregenberger
Baarerstrasse 3
6301 Zug
Tel.: +41 41 728 36 03
E-Mail: info.fd@zg.ch

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